(AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.06.2021
Mit dem Versenden Ihres Buchungsanliegens stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferien-Appartement‘s „Strandliebe“ in Kellenhusen zu.
1) Buchung
Die Buchung wird durch den geschlossenen Mietvertrag rechtsgültig.
2) Zahlung
Innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30 %, der Restbetrag bis 30 Tage vor dem Anreisetag auf unser Konto zu zahlen. Bei Anreise innerhalb von 30 Tagen nach Buchung ist der Gesamtpreis sofort fällig.
3) Rücktritt durch den Eigentümer/Vermieter
Bei nicht fristgemäßem Zahlungseingang nach Nr. 2 ist der Eigentümer/Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die nach Nr. 4 festgelegten Storno- und Bearbeitungsgebühren.
4) Stornierung durch den Gast
Bei einer Stornierung des Mietvertrages bis 2 Monate vor Reisebeginn ist die Stornierungsgebühr 40 Euro. Bei einer Stornierung danach bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Gebühr in Höhe von 20 % des Gesamtpreises berechnet. Bei einer späteren Stornierung ist der gesamte Mietpreis inklusive der Endreinigungskosten zu zahlen. Die Stornogebühren nach S. 1, 2 oder 3 mindern sich, soweit der Gast nachweist, dass uns ein Schaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei vorzeitiger Abreise hat der Gast keinen Erstattungsanspruch.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
€ 75,- Bearbeitungsgebühr bei Stornierung € 25,- Bearbeitungsgebühr bei Umbuchung
5) An- und Abreise
Am Anreisetag (Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag/Freitag) kann die „Strandliebe“ ab 16:00 Uhr bezogen werden, bei Anreisetag (Samstag/Sonntag sowie an Feiertagen) kann die die „Strandliebe“ ab 17:00 Uhr bezogen werden.
Am Abreisetag steht Ihnen das Ferien-Appartement bis 10:00 Uhr zur Verfügung, da das Appartement anschließend gereinigt wird.
Am Anreisetag bitten wir ausdrücklich darum, nicht vor den genannten Zeiten das Appartement zu beziehen oder Gepäck/Gegenstände dort zu deponieren. Das von uns beauftragte Reinigungsunternehmen darf aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen eine bereits verfrüht bezogene Wohnung nicht betreten und somit kann dann nicht gereinigt werden. Für durch verfrühtes Einziehen in ein Appartement und den daraus evtl. resultierenden Mehrkosten haftet der Mieter selbst.
6) Inventar
Die „Strandliebe“ ist mit vollständigem Inventar ausgestattet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Appartement entfernt werden.
7) Haftung des Gastes
Während des Aufenthaltes entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und der „Strandliebe“ sind durch den Gast – ohne Verschuldensnachweis – zu ersetzen. Diese sind uns unverzüglich mitzuteilen.
8) Sonderkündigungsrecht des Eigentümers/Vermieters
Bei vertragswidrigem Gebrauch (bei Untervermietung, Überbelegung, Unterbringung von nicht im Mietvertrag genannten Personen, Störung des Hausfriedens o. ä.) kann der Vertrag seitens des Eigentümers/Vermieter fristlos gekündigt werden.
9) Haftungsausschluss des Eigentümers/Vermieters
Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze sowie Fahrradabstellplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Für von Gästen mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
10) Haustiere (Hund)
Haustiere sind nur auf Anfrage und nach schriftlicher Zustimmung in der „Strandliebe“ gestattet. Hierfür gelten anhängende Hinweise für Hundehalter.
11) Hausordnung
Die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bitten diese zu beachten.
12) Vertragskündigung aufgrund höherer Gewalt
Ist die Vermietung infolge höherer Gewalt, z. B. Naturereignisse, Epidemien, Brand, Leitungswasserschäden usw. erschwert, gefährdet oder unmöglich, kann der Vertrag vor Aufenthaltsbeginn seitens des Eigentümers/Vermieters gekündigt werden. Die bereits gezahlten Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls bei Veräußerung der Immobilie.
13) Rauchverbot in den Wohnungen der „Strandliebe“
In den Ferien-Appartements „Strandliebe“ gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen können wir eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu € 200,00 (netto) in Rechnung stellen. Bei darüberhinausgehenden Schäden bleiben weitergehende Ansprüche ausdrücklich vorbehalten. Rauchen ist nur auf den Balkonen gestattet.
14) Internetnutzung
14.1 Nutzung des Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt „Strandliebe“ einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
14.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden.
Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
14.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
14.4 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
· das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
· keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
· die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
· keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
· das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
15) Kurabgabe (OstseeCard)
Sollten die Beiträge der Kurabgabe (OstseeCard) seitens der Gemeinde erhöht werden, behalten wir uns vor, den Differenzbetrag nachzuberechnen.
Silvia und Stephan Kurzenberger